Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.04.2002 - 1 U 173/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8386
OLG Frankfurt, 29.04.2002 - 1 U 173/01 (https://dejure.org/2002,8386)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.04.2002 - 1 U 173/01 (https://dejure.org/2002,8386)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. April 2002 - 1 U 173/01 (https://dejure.org/2002,8386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfindungserklärung gegenüber Versicherung; Unangemessene Benachteiligung ; Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Verletzung der Beleuchtungspflicht; Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; BGB § 426; ; BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 840 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 840; BGB § 426; AGBG § 9
    Wirksamer formularmäßiger Abfindungsvergleich zugunsten ausgleichsberechtigter Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 204
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.1984 - VII ZR 95/83

    Wirksamkeit einer von einem Haftpflichtversicherer in Allgemeinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2002 - 1 U 173/01
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Klausel in einem Vordruck des Haftpflichtversicherers, wonach der Geschädigte auf weitergehende Ansprüche gegen "jeden Dritten" verzichtet, als unangemessene Benachteiligung des Geschädigten im Sinne des § 9 AGBG angesehen (BGH NJW 1985, 970).

    Eine entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung des Geschädigten liegt in dieser Klausel nicht (BGH NJW 1985, 970, 971; Landgericht Koblenz, VersR 1995, 577; Landgericht Heidelberg, VersR 1995, 575).

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2002 - 1 U 173/01
    Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht, ist dies wirksam nur in der Weise möglich, daß der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zu Gunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlaß begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGH NJW 2000 1942, 1943 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 03.03.1994 - 1 O 208/93

    Verzicht auf Amtshaftungsansprüche im Vergleich mit Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2002 - 1 U 173/01
    Eine entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung des Geschädigten liegt in dieser Klausel nicht (BGH NJW 1985, 970, 971; Landgericht Koblenz, VersR 1995, 577; Landgericht Heidelberg, VersR 1995, 575).
  • LG Heidelberg, 02.09.1994 - 2 O 168/94

    Wirksamer Vergleich trotz nachträglich günstigerer Regulierungspraxis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2002 - 1 U 173/01
    Eine entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung des Geschädigten liegt in dieser Klausel nicht (BGH NJW 1985, 970, 971; Landgericht Koblenz, VersR 1995, 577; Landgericht Heidelberg, VersR 1995, 575).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2006 - 4 U 24/05
    d) Obgleich es sich um eine von der Beklagten zu 2) vorformulierte und einseitig gestellte Regelung, also um Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. d. § 305 Abs. 1 BGB (= § 1 Abs. 1 AGBG) handelt, stehen § 305c Abs. 1 BGB (= § 3 AGBG) sowie § 307 Abs. 1 BGB (= § 9 Abs. 1 AGBG) ihrer Wirksamkeit nicht entgegen, da sich der Verzicht des Klägers auf weitergehende Ansprüche nur auf den Versicherer, den Versicherungsnehmer und eventuelle weitere Gesamtschuldner erstreckt, nicht jedoch auf beliebige weitere Dritte und dies weder eine überraschende noch eine unangemessen benachteiligende Klausel ist (vgl. BGH, NJW 1985, 970; BGH, VersR 1986, 467; OLG Frankfurt/M., VersR 2003, 204; LG Heidelberg, VersR 1995, 575; LG Koblenz, VersR 1995, 577; Geigel-Kolb, Der Haftpflichtprozess, 24. Auflage, 40. Kap., Rdnr. 42 u. 55).
  • LG Gera, 19.06.2008 - 6 O 1457/07

    Anspruch eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung auf Ersatz des

    Für die Klägerin liegt somit weder eine überraschende noch unangemessen benachteiligende Klausel vor, vgl. BGH NJW 1985, 970 [BGH 25.10.1984 - VII ZR 95/83] ; BGH VersR 1968, 467; OLG Frankfurt/Main VersR 2003, 204.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01 - 69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9571
OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01 - 69 (https://dejure.org/2002,9571)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.03.2002 - 5 W 230/01 - 69 (https://dejure.org/2002,9571)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. März 2002 - 5 W 230/01 - 69 (https://dejure.org/2002,9571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 10; ; WEG § ... 10 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 23; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 4; ; WEG § 28; ; WEG § 34 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs. 1 a. F.; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 27 Abs. 2 Nr. 4 § 16 Abs. 2 § 10 Abs. 1 S. 2
    Ermächtigung des Verwalters zur Einlegung eines Rechtsmittels; Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • rechtsportal.de

    Wohnungseigentumsgesetz : Beschlussfassung im Rahmen einer Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Hamburg, 18.03.1997 - Bf II 59/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01
    Mit Beschluss vom 2. März 1998 - 5 T 116/07 - hat das Landgericht Saarbrücken den diesem Anliegen stattgebenden Beschluss des Amtsgericht Saarbrücken vom 6. Januar 1997 - 1 II 59/96 WEG - aufgehoben, da nach der Beweisaufnahme feststehe, dass ein isolierter Austausch der Fensterelemente ohne weitere Abdichtungsmaßnahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 21 Abs. 1 Abs. 5 Nr. 2 WEG widerspreche.

    Mithin war der Wohnungseigentümergemeinschaft spätestens seit dem prozessualen Verhalten im Verfahren 1 II 59/96 Amtsgericht Saarbrücken bewusst, dass sich der Antragsteller hinsichtlich der streitgegenständlichen Maßnahmen nicht an sein Vorverhalten gebunden fühlte.

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01
    Hinzutreten muss nämlich, dass das ursprüngliche Verhalten beim Adressaten einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, dessen Zerstörung eine mit den Geboten von Treu und Glauben unvereinbare Härte bedeuten würde (BGHZ 32, 273, 279; Urt. v. 5.6.1997 - X ZR 73/95 - BGHR PatG § 14 Sicherstellungserklärung 1).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01
    bb) Ob der Rechtsauffassung des Landgerichts gefolgt werden könnte, dass das Vertrauen der Antragsgegnerin in die Bestandskraft des Beschlusses schon deshalb ausgeschlossen sei, weil die Frage der Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen mit Vereinbarungsinhalt in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur seit der Entscheidung BGHZ 54, 65 heftig umstritten gewesen sei - dieser vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.9.2000 (NJW 2000, 3503) bei der Billigkeitskontrolle aufgezeigte Aspekt betrifft nur solche Mehrheitsbeschlüsse, durch die Sondernutzungsrechte eingeräumt wurden - kann dahinstehen.
  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01
    Hinzutreten muss nämlich, dass das ursprüngliche Verhalten beim Adressaten einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, dessen Zerstörung eine mit den Geboten von Treu und Glauben unvereinbare Härte bedeuten würde (BGHZ 32, 273, 279; Urt. v. 5.6.1997 - X ZR 73/95 - BGHR PatG § 14 Sicherstellungserklärung 1).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01
    Die Anschlussbeschwerde des Antragstellers, mit der der Antragsteller die Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Entscheidung zu den Beschlussfassungen zu Top 5 und 6 erstrebt, hat keinen Erfolg (zur Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde: BGHZ 71, 314).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99

    Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01
    bb) Ob der Rechtsauffassung des Landgerichts gefolgt werden könnte, dass das Vertrauen der Antragsgegnerin in die Bestandskraft des Beschlusses schon deshalb ausgeschlossen sei, weil die Frage der Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen mit Vereinbarungsinhalt in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur seit der Entscheidung BGHZ 54, 65 heftig umstritten gewesen sei - dieser vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.9.2000 (NJW 2000, 3503) bei der Billigkeitskontrolle aufgezeigte Aspekt betrifft nur solche Mehrheitsbeschlüsse, durch die Sondernutzungsrechte eingeräumt wurden - kann dahinstehen.
  • KG, 28.11.1984 - 24 W 3678/84
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01
    In einer solchen Situation stand es dem Versammlungsleiter frei, in welcher Reihenfolge er die Frage nach Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung stellte, sofern die von ihm gewählte Abstimmungsform es ihm ermöglichte, das exakte Stimmenverhältnis im nachhinein nachzuvollziehen (vgl. Deckert, Die Eigentumswohnung, Loseblattsammlung, Gruppe 4, S. 681 Rdnr. 1495 mit Hinweis auf KG, Beschl. vom 28.11.1984, 24 W 3678/84; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 400).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01
    Denn nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 20.9.2000 - V ZB 58/99 NJW 2000, 3500; Anm. Riecke, MDR 2000, 1367) kann ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer trotz Verstreichens der Anfechtungsfrist dann nicht bestandskräftig werden, wenn die Angelegenheit, über die beschlossen wurde, nicht dem Mehrheitsprinzip unterworfen war.
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01
    Demgegenüber nehmen bloße Entscheidungselemente an der Rechtskraft nicht teil (BGHZ 107, 236, 243; 123, 132, 140).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 5 W 230/01
    Demgegenüber nehmen bloße Entscheidungselemente an der Rechtskraft nicht teil (BGHZ 107, 236, 243; 123, 132, 140).
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87

    Einschränkung der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle im öffentlich

  • OLG Saarbrücken, 12.01.1998 - 5 W 9/97

    Installation von Mobilfunkantennen auf dem Dach des Gemeinschaftseigentums einer

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2000 - 5 W 180/99

    Anfechtung eines fehlerhaften Wohnungseigentümerbeschlusses; Regelung der Nutzung

  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung;

    Sie wären folglich als solche an dem Verfahren eigenständig zu beteiligen gewesen (vgl. OLG Saarbrücken, ZMR 1998, 310; OLGR 2002, 316).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.08.2001 - 11 U 93/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6320
OLG Naumburg, 30.08.2001 - 11 U 93/01 (https://dejure.org/2001,6320)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.08.2001 - 11 U 93/01 (https://dejure.org/2001,6320)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. August 2001 - 11 U 93/01 (https://dejure.org/2001,6320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Dingliche Sicherung; Grunddienstbarkeit; Mitbenutzungsrecht an Grundstücken; Schuldrechtliches Wohnrecht; Lebenslängliches Wohnrecht

  • Judicialis

    ZGB § 321; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; GKG § 16 Absatz 1; ; EGBGB Art. 233 § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Keine Sicherung eines schuldrechtlichen Wohnrechts durch Eintragung einer Dienstbarkeit

  • ibr-online

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Stendal - 21 O 533/00
  • OLG Naumburg, 30.08.2001 - 11 U 93/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 887 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.1999 - V ZR 183/98

    Konkludent vereinbartes Mitbenutzungsrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.08.2001 - 11 U 93/01
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1999 (VIZ 1999, 489 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15720
OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01 (https://dejure.org/2001,15720)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.11.2001 - 1 UF 228/01 (https://dejure.org/2001,15720)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. November 2001 - 1 UF 228/01 (https://dejure.org/2001,15720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01
    Die für den Unterhaltsanspruch in § 1603 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wird aber nicht allein durch sein tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit (BGH, FamRZ 1998, 357, 359, FamRZ 1994, 372 ff.).

    Insbesondere im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern ist es dem Unterhaltspflichtigen auch zuzumuten, in Ermangelung anderer Arbeiten Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten zu suchen (BGH, FamRZ 1994, 372 ff., OLG Hamburg, FamRZ 1984, 924 ) und ist es ihm im Falle unzureichender Erwerbseinkünfte anzusinnen, eine unrentable Tätigkeit aufzugeben und eine höhere Einkünfte versprechende anderweitige volle Erwerbstätigkeit aufzunehmen (BGH, FamRZ 1998, 357, 359 m.w. Nachweisen).

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01
    Die für den Unterhaltsanspruch in § 1603 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen wird aber nicht allein durch sein tatsächlich vorhandenes Einkommen bestimmt, sondern auch durch seine Erwerbsfähigkeit (BGH, FamRZ 1998, 357, 359, FamRZ 1994, 372 ff.).

    Insbesondere im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern ist es dem Unterhaltspflichtigen auch zuzumuten, in Ermangelung anderer Arbeiten Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten zu suchen (BGH, FamRZ 1994, 372 ff., OLG Hamburg, FamRZ 1984, 924 ) und ist es ihm im Falle unzureichender Erwerbseinkünfte anzusinnen, eine unrentable Tätigkeit aufzugeben und eine höhere Einkünfte versprechende anderweitige volle Erwerbstätigkeit aufzunehmen (BGH, FamRZ 1998, 357, 359 m.w. Nachweisen).

  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 17/83

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01
    Reichen seine Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, die ihm zumutbaren Einkünfte zu erzielen, insbesondere seine Arbeitsfähigkeit so gut wie möglich einzusetzen und eine ihm mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH, FamRZ 1985, 158, 159 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1993 - XII ZR 49/92

    Bemessung des Unterhalts bei Selbständigen mit schwankendem Einkommen

    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01
    Er ist unter Umständen auch verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen, wenn er nur auf diese Weise seine Unterhaltspflicht erfüllen kann (BGH, FamRZ 1993, 1304 ff., FamRZ 1980, 1113, 1114).
  • BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 529/80

    Rechtsfolgen der elterlichen Unterhaltspflicht; Pflicht zur Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01
    Er ist unter Umständen auch verpflichtet, in zumutbaren Grenzen einen Orts- oder Berufswechsel vorzunehmen, wenn er nur auf diese Weise seine Unterhaltspflicht erfüllen kann (BGH, FamRZ 1993, 1304 ff., FamRZ 1980, 1113, 1114).
  • OLG Hamm, 14.01.1998 - 12 UF 210/97
    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01
    Es reicht nicht aus, sich auf unzureichendes Arbeitseinkommen zu berufen; gegebenenfalls ist ein Unterhaltspflichtiger vielmehr gehalten, schnellstmöglich eine seinem Alter, seiner Vorbildung und seinem beruflichen Werdegang entsprechende möglichst gut bezahlte andere Stelle zu finden (OLG Hamm, FamRZ 1998, 982, 983, OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 220 f.).
  • OLG Hamburg, 04.11.1983 - 16 WF 78/83

    Minderjährige Kinder; Gesteigerte elterliche Unterhaltspflicht;

    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01
    Insbesondere im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern ist es dem Unterhaltspflichtigen auch zuzumuten, in Ermangelung anderer Arbeiten Gelegenheits- und Aushilfstätigkeiten zu suchen (BGH, FamRZ 1994, 372 ff., OLG Hamburg, FamRZ 1984, 924 ) und ist es ihm im Falle unzureichender Erwerbseinkünfte anzusinnen, eine unrentable Tätigkeit aufzugeben und eine höhere Einkünfte versprechende anderweitige volle Erwerbstätigkeit aufzunehmen (BGH, FamRZ 1998, 357, 359 m.w. Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.1990 - 5 UF 158/89
    Auszug aus OLG Jena, 16.11.2001 - 1 UF 228/01
    Es reicht nicht aus, sich auf unzureichendes Arbeitseinkommen zu berufen; gegebenenfalls ist ein Unterhaltspflichtiger vielmehr gehalten, schnellstmöglich eine seinem Alter, seiner Vorbildung und seinem beruflichen Werdegang entsprechende möglichst gut bezahlte andere Stelle zu finden (OLG Hamm, FamRZ 1998, 982, 983, OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 220 f.).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    Dazu hätte es des Vortrags einer hinreichend großen Anzahl qualifizierter Bewerbungen bedurft (s. OLG Hamm, Urteil v. 7. Februar 2003 - 9 UF 314/01, FamRZ 2004, 298 ; OLG Naumburg, Beschluss v. 18. September 1996 - 8 WF 61/96, FamRZ 1997, 311 ; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil v. 16. November 2001 - 1 UF 228/01, OLGR Jena 2002, 316-317; OLG Hamm, Urteil v. 1. August 2003 - 11 UF 64/03, NJW-RR 2004, 149-151).
  • OLG Koblenz, 22.04.2004 - 7 UF 814/03

    Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern

    Zutreffend haben die Klägerinnen in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Beklagte verpflichtet ist, auf die Arbeitssuche in etwa die Zeit aufzuwenden, die ein Erwerbstätiger für seinen Beruf aufwendet, so dass monatlich mindestens zwanzig Bewerbungen zu verlangen sind (OLG Naumburg FamRZ 1997, 311 ; OLG Jena OLGR 2002, 316).
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